Die Organe der Stiftung
Die Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Beirat.
Der Vorstand
Der Stiftungsvorstand leitet und verwaltet die Stiftung.
Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören die Verwaltung des Stiftungsvermögens, die Verwendung der Stiftungsmittel und die Aufstellung der Jahresrechnung und des Tätigkeitsberichtes.
Günther Weber ist als Stifter Vorsitzender des Vorstandes auf Lebenszeit. Die Amtszeit der anderen Vorstandsmitglieder beträgt jeweils drei Jahre.
Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.
Mitglieder des Vorstandes
Der Beirat
Der Beirat berät und unterstützt den Vorstand im Rahmen des Stiftungsgesetzes und der Satzung.
Zu den Aufgaben des Beirates zählen insbesondere die Abgabe von Empfehlungen für die Verwaltung des Stiftungsvermögens sowie für die Verwendung der Stiftungsmittel.
Der Beirat besteht aktuell aus folgenden Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt jeweils drei Jahre. Die Mitglieder des Beirates werden vom Stifter berufen, solange er Mitglied des Vorstandes ist.
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